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Röntgenpraxis Georgstrasse, Hannover
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Röntgen­diagnostik

Die Röntgendiagnostik hat heutzutage – obwohl durch moderne digitale Verfahren wie Computertomographie (CT) und Kernspintomographie (MRT) ergänzt – nach wie vor ihren Stellenwert.

Als kostengünstiges und schnell durchführbares Verfahren wird sie besonders gern in der Abklärung von Lungenkrankheiten, Knochenkrankheiten und Krankheiten der Nasen-Nebenhöhlen eingesetzt. Oft gibt die Röntgenuntersuchung erste Hinweise für das Vorliegen einer Erkrankung, die in späteren Spezialuntersuchungen näher abgeklärt wird.

Aufgrund der guten Darstellbarkeit der Knochen im Röntgenbild eignen sich Röntgenbilder besonders gut zur Erkennung von Knochenbrüchen sowie zur Diagnostik von Verschleißerkrankungen der Wirbelsäule. In der Lungendiagnostik hat die Röntgenaufnahme der Lunge eine zentrale Bedeutung für die Erkennung von Lungenentzündungen, Lungentumoren, Rippenfellentzündungen mit Ergüssen sowie der Lungenstauung bei Herzschwäche. Durch die Gabe von Röntgen-Kontrastmittel (RKM) können Strukturen des menschlichen Körpers sichtbar gemacht werden, die sich ohne RKM der Darstellung entziehen.

Das Mitbringen von Voraufnahmen ist für die Verlaufsbeurteilung der Erkrankung besonders wichtig.

Sie sollten daher die sich in Ihrem Besitz befindlichen Voraufnahmen mitbringen bzw. Ihre Ärzte um die Zusendung dieser Voraufnahmen bitten. In einem Röntgenpass, den Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, werden die durchgeführten Untersuchungen eingetragen, so dass ein guter Überblick über durchgeführte Voraufnahmen besteht.

Bei der Röntgenuntersuchung wird der menschliche Körper sogenannten Röntgenstrahlen ausgesetzt. Die bei den Röntgenaufnahmen benötigten Strahlenmengen sind sehr gering und bewegen sich in der Größenordnung der natürlichen Strahlenbelastung, der jeder Mensch im Laufe eines Jahres aufgrund der Umgebungsstrahlen ausgesetzt ist. Aufgrund technischer Entwicklungen mit dem Einsatz digitaler Bildgebung konnte die Strahlenbelastung bei Röntgenaufnahmen in den letzten Jahrzehnten deutlich herabgesetzt werden. Dennoch sollte eine Röntgenaufnahme nur dann durchgeführt werden, wenn sie medizinisch erforderlich ist. Bei Kindern und Schwangeren sollte eine Röntgenaufnahme nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.

Unsere digitalen Röntgengeräte werden regelmäßig durch eine interne und auch externe Qualitätskontrolle überprüft. Neben einer Abnahmeprüfung durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen wird die von jedem Gerät abgegebene Strahlenmenge alle 3 Monate durch unser Personal überprüft. In regelmäßigen Abständen erfolgen auch Überprüfungen durch die „Ärztliche Stelle Röntgen“ der Ärztekammer Niedersachsen und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen.

Diese Leistung wird Ihnen bei folgenden Standorten angeboten:

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