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Röntgenpraxis Georgstrasse, Hannover
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RSO-Gelenktherapie

Die Radiosynoviorthese (RSO) ist eine nuklearmedizinische Gelenktherapie. Ziel der Therapie ist es, Entzündungsprozesse von chronisch erkrankten Gelenken zu stoppen und so eine deutliche Schmerzlinderung zu erreichen. Durch die RSO wird die Gelenkinnenhaut (Synovialis) behandelt. Daher ist mit einer Schmerzrückbildung immer dann zu rechnen, wenn eine Entzündung der Gelenkinnenhaut ursächlich mit den Beschwerden in Zusammenhang steht.

Dies ist der Fall bei der rheumatoiden Arthritis (Gelenkrheuma), bei anderen Arthritis-Formen (z. B. Psoriasisarthritis, Arthritis bei Morbus Bechterew, undifferenzierte Arthritis). Eine reine Arthrose lässt sich mittels RSO nicht erfolgreich behandeln. Anders sieht es aus, wenn durch die Arthrose die Gelenkinnenhaut gereizt wird und diese Reizung zu Schmerz, Überwärmung und Schwellung des betroffenen Gelenkes führt. In diesem Fall lässt sich die Begleitentzündung im Gelenk (häufig ist das Kniegelenk betroffen) gut therapieren.

Bei welchen Erkrankungen hilft die RSO?

Wie bereits oben erwähnt, kann die RSO bei chronischen Gelenkerkrankungen eingesetzt werden. Die Hauptanwendungsgebiete sind chronische Polyarthritis („Gelenkrheuma“) sowie andere Formen der chronischen Gelenkentzündung. Darüber hinaus wird die Behandlung häufig bei einer sogenannten „aktivierten Arthrose“ durchgeführt, also bei einer Arthrose, bei der ein begleitender Reizzustand oder eine begleitende Ergussbildung behandelt wird.

Welche Gelenke kann man behandeln?

Prinzipiell lassen sich alle Gelenke der oberen Extremitäten (von der Schulter bis zum Finger) sowie der unteren Extremitäten (von der Hüfte bis zu den Zehen) behandeln. Eine Therapie im Bereich der Wirbelsäule ist nicht möglich.

Welche „Voraussetzungen“ müssen für eine RSO vorliegen?

Die RSO ist als sehr wirksame Therapie bekannt, dennoch gibt es verschiedene Dinge vor der Entscheidung für eine Therapie zu berücksichtigen. Bei der rheumatoiden Arthritis („Gelenkrheuma“) darf eine RSO nur dann durchgeführt werden, wenn spezielle Rheumamedikamente (sog. „Basistherapie“) über einen längeren Zeitraum eingenommen wurden. Diese Basismedikation behandelt den ganzen Körper und ist daher in der Regel einer Behandlung nur einzelner Gelenke mittels RSO vorzuziehen.
Liegt als Grunderkrankung eine „aktivierte Arthrose“ vor, so ist eine medikamentöse Basistherapie nicht erforderlich.

Wer führt die RSO durch?

Die RSO wird nur von Nuklearmedizinern durchgeführt. Der Nuklearmediziner wird Sie ausführlich über das Therapieverfahren informieren. Für die Voruntersuchung wird in der Regel ein ambulanter Termin vereinbart. Durch die Ergebnisse dieser Untersuchung kann abgeschätzt werden, ob Ihnen eine RSO eine Heilung oder Linderung Ihrer Beschwerden verspricht. Die Untersuchung beinhaltet meist eine „Szintigraphie“, mit der sich der Grad der Entzündung feststellen lässt. Hierfür wird Ihnen eine Substanz in die Armvene gespritzt, die sich im Körper verteilt. Unmittelbar nach der Injektion werden Aufnahmen der Gelenke angefertigt. Zusätzlich ist es meist erforderlich, auch nach 1 1/2 bis 2 Std. eine 2. Aufnahme anzufertigen. Wenn die RSO für Sie erfolgversprechend ist, wird ein Therapietermin für Sie vereinbart werden.

Praktische Durchführung der RSO

Die Behandlung selbst besteht aus der einmaligen Injektion eines Nuklids in das betreffende Gelenk. Das Einspritzen in das Gelenk wird unter Durchleuchtung durchgeführt. Die Substanz „schwimmt“ zunächst frei im Gelenk und wird dann von der entzündeten Gelenkinnenhaut wie von einem Schwamm aufgesogen und festgehalten. Das Nuklid sendet Elektronen aus mit einer Reichweite von max. 1 mm (Fingergelenke) bis max. 10 mm (Kniegelenke). Es kommt also zu einer Energieübertragung auf das Entzündungsgewebe. Hierdurch wird sich die Entzündung in der Regel ohne spürbare Nebenwirkung allmählich zurückbilden. Unmittelbar nach der Injektion wird das behandelte Gelenk bandagiert und muss für 48 Stunden ruhig gestellt werden. Die Ruhigstellung ist sehr wichtig, da hierdurch ein Abfließen der eingespritzten Substanz aus dem Gelenk vermindert wird. Bei der Therapie von Gelenken der unteren Körperhälfte (Hüftgelenk, Kniegelenk, Sprunggelenk, Zehengelenke) darf das betreffende Bein für 48 Stunden nicht mit dem vollen Gewicht belastet werden. Dies bedeutet nicht, dass Bettruhe einzuhalten wäre.
Das Gehen an Unterarmgehstützen ist erlaubt, wenn dabei die behandelte Extremität entlastet werden kann. Ist dies nicht möglich (z. B. bei rheumatischen Beschwerden auch an den Händen), so empfehlen wir, das Bewegungsausmaß auch für 2 Tage auf das Notwendigste zu beschränken (Gang zur Toilette). Das therapierte Bein / der therapierte Arm muss nicht hochgelegt werden.

Gibt es Nebenwirkungen?

Die RSO ist ein sehr schonendes Therapieverfahren. Nebenwirkungen treten daher bei Therapie der meisten Gelenke nicht auf. Bei Therapien der Finger/Zehen kann es kurzzeitig (für 1- 2 Tage) auch zu einer vorübergehenden Schmerzverstärkung kommen, die Ausdruck der therapeutischen Wirkung der eingebrachten Substanz ist. Nebenwirkungen treten insgesamt erfreulicherweise nur sehr selten auf. Sie erhalten ausreichend Gelegenheit, im Vorgespräch noch weitere Fragen hinsichtlich der Therapie zu stellen.

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PDF: NACH DER RSO (PKW-TRANSPORT BEI KNIE-/FUSS-BEHANDLUNG)

PDF: NACH DER RSO – WIE GEHT ES WEITER?

Diese Leistung wird Ihnen bei folgenden Standorten angeboten:

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